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Regulierung von „Whitening“-Begriffen auf dem asiatischen Markt: Entwicklungen und zukünftige Maßnahmen [2025-Ausgabe]

Einleitung

Begriffe wie „Whitening“ oder „Aufhellung“ sind auf dem asiatischen Markt nach wie vor beliebt, jedoch aufgrund gesellschaftlicher und kultureller Hintergründe sowie verschärfter Vorschriften mit Vorsicht zu verwenden. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die Entwicklung und den aktuellen Stand der Regulierung solcher Begriffe in asiatischen Ländern, insbesondere Südkorea, China, Japan und Indien, sowie über zukünftige Handlungsempfehlungen.

※ Dieser Artikel dient lediglich als Referenz. Bitte informieren Sie sich stets über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien der jeweiligen Landesbehörden, bevor Sie Produktbeschreibungen oder Werbeaussagen verwenden.

Aktuelle Regulierungssituation und Besonderheiten in einzelnen Ländern

Südkorea: Strengere Vorschriften und Abkehr vom Begriff „Whitening“

In Südkorea war der Begriff „미백 (Whitening)“ seit den 2000er Jahren in Werbung und Produktkennzeichnung weit verbreitet, doch in den letzten Jahren wurden die Vorschriften deutlich verschärft.

  • 2021 kündigte die südkoreanische MFDS (Ministry of Food and Drug Safety) an, den Begriff „Whitening“ strenger zu regeln. Begriffe wie „Whitening“ oder „verbesserte Transparenz“ dürfen künftig nur noch bei Produkten verwendet werden, die wissenschaftlich belegte, von der MFDS zugelassene Wirkstoffe enthalten und als funktionelle Kosmetika registriert oder geprüft wurden.
  • Funktionelle Whitening-Kosmetika müssen geprüfte Wirkstoffe wie Arbutin oder Niacinamid enthalten und individuell bei der MFDS gemeldet oder zugelassen werden.

Weitere Informationen: Offizielle Website der MFDS – Übersicht zu funktionellen Kosmetika

China: Klare Vorgaben und Einschränkungen in der Ausdrucksweise

In China trat 2021 die „Verordnung zur Überwachung und Verwaltung von Kosmetika (CSAR)“ in Kraft, wodurch Aussagen mit medizinischem Charakter in Werbung und Kennzeichnung stärker reguliert werden.

  • Der Begriff „Whitening“ ist nicht grundsätzlich verboten, aber Ausdrücke, die auf medizinische Wirkungen schließen lassen, sind untersagt.
  • Die NMPA (National Medical Products Administration) hat strengere Richtlinien für Werbeaussagen veröffentlicht.
  • Statt medizinischer Aussagen sollten Begriffe wie „Teintpflege“ oder „Anti-Mattheit“ verwendet werden – diese müssen jedoch wissenschaftlich begründet sein.

Weitere Informationen: Offizielle Website der NMPA

Japan: Begrenzung auf „Quasi-Arzneimittel“ und gesetzliche Vorgaben

In Japan ist die Verwendung von „Whitening“ ausschließlich für Quasi-Arzneimittel erlaubt – bei herkömmlicher Kosmetik ist dies nicht gestattet.

  • Auch bei Quasi-Arzneimitteln ist nur eine standardisierte Aussage wie „verhindert die Melaninbildung und beugt Flecken und Sommersprossen vor“ gemäß Vorgabe des Gesundheitsministeriums erlaubt.
  • Das Produkt muss zudem zugelassene Wirkstoffe wie Vitamin-C-Derivate oder Tranexamsäure in einer bestimmten Menge enthalten.

Weitere Informationen: Website des japanischen Gesundheitsministeriums zu Kosmetika & Quasi-Arzneimitteln

Indien: Gesellschaftliche Kritik und Abschaffung des Begriffs „Fairness“

In Indien wurde der Begriff „Fairness“ aufgrund von Kritik, dass er Hautfarbe mit gesellschaftlichem Wert verknüpfe, stark infrage gestellt und öffentlich diskutiert.

  • 2020 benannte Unilever sein bekanntes Produkt „Fair & Lovely“ in „Glow & Lovely“ um.
  • Der Advertising Standards Council of India (ASCI) hat neue Richtlinien erlassen, um diskriminierende Aussagen zu verhindern:
    • Werbeaussagen, die suggerieren, dass Hautfarbe Einfluss auf Erfolg, Heirat, Karriere oder Attraktivität hat, sind verboten.
    • Vorher-Nachher-Bilder zur Betonung von heller Haut sind ebenfalls eingeschränkt.
    • Übertreibende oder diskriminierende Aussagen wie „helle Haut verändert dein Leben“ sind unzulässig.

Weitere Informationen: Offizielle Website der ASCI

Praktische Hinweise und Handlungsempfehlungen

Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben je nach Land unterschiedlich sind, gelten folgende allgemeine Prinzipien:

  • Vermeidung medizinisch oder therapeutisch anmutender Aussagen.
  • Verwendung wissenschaftlich belegter und zugelassener Inhaltsstoffe für alle Leistungsversprechen.
  • Keine Verbindung von Hautfarbe mit Überlegenheit oder sozialem Wert – sprachliche und kulturelle Sensibilität ist essenziell.

Für international tätige Marken ist es unerlässlich, Marketingtexte an die lokalen Gesetze und kulturellen Werte jedes Zielmarkts anzupassen.

Fazit

Der Begriff „Whitening“ ist weit mehr als nur ein kosmetischer Ausdruck – er ist tief in sozialen und kulturellen Kontexten verwurzelt. Die Einhaltung gesetzlicher Richtlinien sowie eine respektvolle und transparente Kommunikation mit Verbraucher:innen sind entscheidend für den nachhaltigen Aufbau von Markenvertrauen.

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